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    #61
    Ich persönlich halte das auch für absurd, aber man könnte theoretisch argumentieren, dass man anhang der Thematik der Beiträge, Schreib- und Argumentationsstil usw. die Person erraten könnte usw. Man könnte auch ganz trivial darauf verweisen, dass unter "personenbezogene Daten" ja wohl Postings in einem Forum fallen dürften.

    Das Urheberrecht kennt in Deutschland die Möglichkeit des Rücktritts von einem Werk, so dass die weitere Verbreitung eingestellt werden müsste. Die meisten Beiträge dürften nicht die Schöpfungshöhe überragen, dennoch könnte man irgendwie von einem "Gesamtwerk" ausgehen. Auf der anderen Seite würde diese Interpretation ja auch Wikipedia in Probleme stürzen. Die Rechtschreibkorrektur von 2002 müsste dann rückwirkend entfernt werden.
    "Unterdrücke nie mit Gewalt Überzeugungen, die du für verderblich hälst, sonst unterdrücken diese Überzeugungen dich. " - B. Russell, 10 Gebote eines Liberalen.

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      #62
      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
      Ich persönlich halte das auch für absurd, aber man könnte theoretisch argumentieren, dass man anhang der Thematik der Beiträge, Schreib- und Argumentationsstil usw. die Person erraten könnte usw. Man könnte auch ganz trivial darauf verweisen, dass unter "personenbezogene Daten" ja wohl Postings in einem Forum fallen dürften.
      Ja theoretisch ist das möglich, allerdings müsste dann wahrscheinlich ein Nachweis über jedes einzelne Posting erbracht werden in dem Personenbezogene Daten auftauchen. Ich gehe mal davon aus das Personenbezogene Kernthemen wie z.B. ein Vorstellungsthema so oder so geprüft und gelöscht werden. Das mit dem Argumentationsstil halte auch ich für fragwürdig, da er bei mir oft von der Tagesform abhängig ist. Man könnte einen Nutzer auch daran erkennen somit zieht es Rückschlüsse auf seine Persönlichkeit. Allerdings ist der Nutzername in den meisten Fällen ein Pseudonym das eine real existierende Person benutzt, diese heißt mit Namen aber anders. Soweit ich weiß gibt v. Bulletin die Möglichkeit diesen Namen zu ändern, man könnte den Nutzernamen durch "Gast" ersetzen. Am Ende des Tages hat man dann halt 20 Gäste.

      Dazu sei ebenso angemerkt: Sofern irgendwo einmal Daten ins Netz gestellt wurden, sind die Daten weltweit im Netz verfügbar. Kein Forenbetreiber kann aber Einfluss darauf nehmen, ob auch Daten aus dem Cache von Suchmaschinen etc. entfernt wurden.


      ( Viedo von you tube - Ich hab das Video wegen der guten Bildlichen Erklärung gewählt - nicht um Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei zu machen )


      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
      Das Urheberrecht kennt in Deutschland die Möglichkeit des Rücktritts von einem Werk, so dass die weitere Verbreitung eingestellt werden müsste. Die meisten Beiträge dürften nicht die Schöpfungshöhe überragen, dennoch könnte man irgendwie von einem "Gesamtwerk" ausgehen. Auf der anderen Seite würde diese Interpretation ja auch Wikipedia in Probleme stürzen. Die Rechtschreibkorrektur von 2002 müsste dann rückwirkend entfernt werden.
      Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ich gehe aber nicht davon aus das es möglich ist meinetwegen 1000 postings als ein schöpferisches Gesamtwerk zu betrachten, da 95% der geposteten Inhalte keine Schöpfungshöhe erreichen. Auch kann der Betreiber versuchen einen Urheberrechtsanspruch auf diverse Postings von vorn herein ausschließen, was es den restlichen 5% dann schwerer machen würde einen Anspruch durchzusetzen.

      Ich ziehe da im Regelfall die Menschliche Seite der rein Rechtlichen vor , erstere macht auch eine brauchbare Community aus. Gestritten wird genügend, insbesondere bei politisierenden Themen - was mir persönlich auch von Zeit zu Zeit zum Vorwurf gemacht wird ( auch von Menschen die mich ein wenig besser kennen ). Bei mir ist es schlicht eine Frage der persönlichen sowie ethischen Integrität, ob ich bestimmte Aussagen ohne Widerspruch im Raum stehen lassen möchte. Ob das in einem Internetforum, in dem es primär um Sci Fi geht immer Sinnvoll ist, sei mal so dahingestellt....
      Zuletzt geändert von Infinitas; 30.09.2018, 16:08.
      Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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        #63
        Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
        Ja theoretisch ist das möglich, allerdings müsste dann wahrscheinlich ein Nachweis über jedes einzelne Posting erbracht werden in dem Personenbezogene Daten auftauchen.
        Das halte ich wiederum für zumindest fragwürdig. Wer seinen Account hier mit Facebook verbunden hat, der hat allen Grund, um seine Daten zu fürchten.

        Zudem ist die Bedeutung von "personenbezogenen Daten" in der Umgangssprache hier irrelevant. Relevant ist einzig und allein, was die Gesetzgebung und die Judikative dazu sagt.

        Zitat von Infinitas
        Allerdings ist der Nutzername in den meisten Fällen ein Pseudonym das eine real existierende Person benutzt, diese heißt mit Namen aber anders.
        Entschuldige, aber spielt das wirklich eine Rolle?
        Wenn sogar die Verwendung von Cookies usw. die Zustimmung des Users voraussetzt, dann müsste das hier noch weiter gehen.

        Zitat von Infinitas
        Soweit ich weiß gibt v. Bulletin die Möglichkeit diesen Namen zu ändern, man könnte den Nutzernamen durch "Gast" ersetzen. Am Ende des Tages hat man dann halt 20 Gäste.
        Es gibt sogar zwei Vorgehensweisen, einmal kann man das Konto stillegen und andererseits kann man das Konto komplett entfernen, dann steht nur noch ein Name z. B. "Gast" bei dem Teil des Forums.

        Zitat von Infinitas
        Dazu sei ebenso angemerkt: Sofern irgendwo einmal Daten ins Netz gestellt wurden, sind die Daten weltweit im Netz verfügbar. Kein Forenbetreiber kann aber Einfluss darauf nehmen, ob auch Daten aus dem Cache von Suchmaschinen etc. entfernt wurden.
        Das ist letztlich egal. Genauso wie Google in Europa dazu verpflichtet ist, dass beim Suchen nach bestimmten Namen nichts erscheint, genauso kann auch ein Forenbetreiber verpflichtet werden.
        Ob wir diese Norm für sinnvoll oder absurd halten spielt ja für die rechtliche Gültigkeit nicht die geringste Rolle. Natürlich könnten die nationale Gesetzgebung bei Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung oder später Richter ("Richterrecht") das etwas abmildern. Ersteres war aber unwahrscheinlich und ist meines Wissens auch nicht passiert, zweiteres setzt voraus, dass die Richter so viel Spielraum für sich sehen und eine ähnliche Sichtweise haben. Viele Richter werden mit dem Internet aber nicht so viel anfangen können...

        Zitat von Infinitas
        Ich ziehe da im Regelfall die Menschliche Seite der rein Rechtlichen vor , erstere macht auch eine brauchbare Community aus.
        Das Problem ist nur, es muss nur eine einzige Person (aus, eventuell, nachvollziehbaren Motiven) auf seinen vermeintlichen Recht beharren und den Fall vor ein Gericht bringen und schon ist der Stein ins Rollen gebracht.
        Du kannst dich natürlich nicht dazu entscheiden, ob für dich das Recht gilt oder nicht.

        Zitat von Infinitas
        Bei mir ist es schlicht eine Frage der persönlichen sowie ethischen Integrität, ob ich bestimmte Aussagen ohne Widerspruch im Raum stehen lassen möchte. Ob das in einem Internetforum, in dem es primär um Sci Fi geht immer Sinnvoll ist, sei mal so dahingestellt....
        Ich kann dir jetzt grade nicht folgen.

        Wenn der - in dem Fall, europäische - Gesetzgeber ein "Recht auf Vergessen" in Gesetzesform bringt, dann können sich selbstverständlich auch Leute, die vergessen werden möchte, darauf berufen.

        In Übrigen: Wenn ich jeden Unsinn, der irgendwo irgendwie durch die Medien verbreitet wird, widersprechen wollte, dann käme ich zu nichts ordentlichen mehr.
        "Unterdrücke nie mit Gewalt Überzeugungen, die du für verderblich hälst, sonst unterdrücken diese Überzeugungen dich. " - B. Russell, 10 Gebote eines Liberalen.

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          #64
          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen

          Das halte ich wiederum für zumindest fragwürdig. Wer seinen Account hier mit Facebook verbunden hat, der hat allen Grund, um seine Daten zu fürchten.
          Zu Facebook ( und dem „Recht auf Vergessen“ innerhalb meines Erfahrungswertes im SFF )

          Naja Facebook ist eh ein anderes Thema, aber ja innerhalb dieser Verbindung ( Facebook) sollte man sich allerdings tatsächlich Gedanken machen. Ich für meinen Teil habe das so gehalten das man mich auf Anfrage gerne über Fakebook kontaktieren kann, jedoch habe ich nun nie beide Accounts miteinander verbunden. Wobei es bei mir in manche Fällen auch blödsinnig ist den spätestens nach dem ersten Forentreffen kann mich die Moderation oder andere User , die dort auch zugegen waren persönlich Einschätzen, somit wissen die Menschen wer ich in Echt bin. Da müsste dann schon ein Gedankenmanipulator aus einem Sci Fi Film her um das Gedächtnis zu Manipulieren. Also ist das Recht auf Vergessen in vielen Fällen schlicht nicht möglich.
          Ähnlich ist das mit Facebook , mein Spielkollege aus Australien wird sich auch an mich erinnern und geschäftlich werden sich die Gäste meines Arbeitgebers an mich erinnern.

          Darum geht es aber nicht, es geht darum das Facebook nicht unbedingt die Plattform mit dem best verfügbaren Schutz persönlicher Daten ist. Facebook ist aber auch eine Plattform die Kontakt einfach über hohe Distanzen ermöglicht und einen hohen Informationsradius hat. Das für und wieder sollte jeder für sich selbst filtern. Aber vor allen Dingen sollte sich der Nutzer gut darüber informieren.

          Auf dem Punkt gebracht ( Fragwürdigkeit)

          Auch hat das von mir verlinkte Video ja gezeigt, das bei meinetwegen 1000 Postings nicht von einem Gesamtwerk ausgegangen wird. Sondern rechtlich löschenswerte Daten entweder durch ein Copyright ( Schöpfungshöhe ) oder durch die rechtliche Definition von personenbezogenen Daten (BDSG) definiert werden. Auch hier spielt die Verhältnismäßigkeit des Aufwands der Löschung, den der Forenbetreiber hat rechtlich eine Rolle

          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
          Zudem ist die Bedeutung von "personenbezogenen Daten" in der Umgangssprache hier irrelevant. Relevant ist einzig und allein, was die Gesetzgebung und die Judikative dazu sagt.
          Was die Gesetzgebung dazu sagt habe ich ja erklärt ( bzw, erklären lassen) Wobei es dafür nie eine Garantie gibt. Personenbezogene Daten per Definition, also wie ich sie angemerkt habe sind jedoch rechtlich relevante Daten (BDSG).

          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
          Entschuldige, aber spielt das wirklich eine Rolle?
          Wenn sogar die Verwendung von Cookies usw. die Zustimmung des Users voraussetzt, dann müsste das hier noch weiter gehen.
          Klar spiet es eine Rolle ob man eine User öffentlich mit echten Namen und Bebilderung sieht oder ob ein Pseudonym gewählt wird. Sicherlich geht das noch weiter allerdings sind Cookies im Gegensatz zu Namen nicht öffentlich sichtbar.


          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
          Es gibt sogar zwei Vorgehensweisen, einmal kann man das Konto stillegen und andererseits kann man das Konto komplett entfernen, dann steht nur noch ein Name z. B. "Gast" bei dem Teil des Forums.
          Im Prinzip habe ich nichts anderes geschrieben – also bin ich einverstanden

          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
          Das ist letztlich egal. Genauso wie Google in Europa dazu verpflichtet ist, dass beim Suchen nach bestimmten Namen nichts erscheint, genauso kann auch ein Forenbetreiber verpflichtet werden.
          Ob wir diese Norm für sinnvoll oder absurd halten spielt ja für die rechtliche Gültigkeit nicht die geringste Rolle. Natürlich könnten die nationale Gesetzgebung bei Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung oder später Richter ("Richterrecht") das etwas abmildern. Ersteres war aber unwahrscheinlich und ist meines Wissens auch nicht passiert, zweiteres setzt voraus, dass die Richter so viel Spielraum für sich sehen und eine ähnliche Sichtweise haben. Viele Richter werden mit dem Internet aber nicht so viel anfangen können...
          Da bin ich mir wie gesagt nicht so sicher. Wir haben auf der einen Seite die Verhältnismäßigkeit in wie weit es dem Forenbetreiber zumutbar ist Daten zu löschen, auf der anderen Seite haben wir eine Fülle von Suchbots und auch Personen-Suchmaschinen die Persönliche Daten auch gezielt suchen.
          Auch ist ein Forum größentechnisch nicht unbedingt mit einem Unternehmen wie Google oder Facebook vergleichbar.

          Der Betreiber hat nicht die umfassende Möglichkeit öffentliche Postings und deren Inhalt an der Verbreitung zu hindern.

          Im Bereich des Web-Trackings fallen mir ( z.B. im SFF ) lediglich zwei Tracker auf die das Suchverhalten des Nutzers nachvollziehen möchten ( beides google ). Das ist relativ gering.

          Zumindest können wir uns anhand von bereits getätigten rechtskräftigen Urteilen ein Bild davon machen wie ein Richter in so einem Fall entscheiden würde. Auch können wir uns zansehen welche Postings, zumindest theoretisch von Rechtswegen löschbar sind und wir können uns ein Bild davon machen welche Rechte und Pflichten ein Forenbetreiber in dieser Hinsicht hat.

          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
          Das Problem ist nur, es muss nur eine einzige Person (aus, eventuell, nachvollziehbaren Motiven) auf seinen vermeintlichen Recht beharren und den Fall vor ein Gericht bringen und schon ist der Stein ins Rollen gebracht.
          Du kannst dich natürlich nicht dazu entscheiden, ob für dich das Recht gilt oder nicht.
          Das passiert auch, wie ein bereits belegtes Urteil von mir bestätigt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge auch in dieser Hinsicht gilt der anfängliche Spruch Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand.

          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
          Ich kann dir jetzt grade nicht folgen.
          Ach das ist nur der Allgemeine Teil der sich auf die Aktuellen jüngsten Ereignisse hier im Forum bezieht und hat anfürsich nichts mit unserer kleinen Diskussion zu tun.

          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
          Wenn der - in dem Fall, europäische - Gesetzgeber ein "Recht auf Vergessen" in Gesetzesform bringt, dann können sich selbstverständlich auch Leute, die vergessen werden möchte, darauf berufen.

          In Übrigen: Wenn ich jeden Unsinn, der irgendwo irgendwie durch die Medien verbreitet wird, widersprechen wollte, dann käme ich zu nichts ordentlichen mehr.
          Zum Recht auf Vergessen, habe ich anfänglich mal ansatzweise meine Gedanken zugrunde gelegt. Aber ja sollte es so ein Recht geben, dann kann sich natürlich darauf berufen werden ( zumindest was den geposteten Teil angeht ). Im nächsten Satz gebe ich dir recht, wobei es hier um Unsinn ging der zur Untermauerung einer halbpolitischen Sichtweise diente.
          Zuletzt geändert von Infinitas; 03.10.2018, 00:48.
          Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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            #65
            Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
            Sondern rechtlich löschenswerte Daten entweder durch ein Copyright ( Schöpfungshöhe ) oder durch die rechtliche Definition von personenbezogenen Daten (BDSG) definiert werden. Auch hier spielt die Verhältnismäßigkeit des Aufwands der Löschung, den der Forenbetreiber hat rechtlich eine Rolle
            Ob die "Verhältnismäßigkeit" da eine rettene Rolle spielt, wage ich zu bezweifeln. Allerdings kommt es wohl letztlich auf die Tagesform und die privaten Auffassungen des Richters an.
            Falls man da also auf einen Richter trifft, der mit den "neuen Medien" erkennbar nichts anfangen kann, würde ich nicht darauf wetten, dass man mit dem Argument durchkommt.

            Zitat von Infinitas
            Da bin ich mir wie gesagt nicht so sicher. Wir haben auf der einen Seite die Verhältnismäßigkeit in wie weit es dem Forenbetreiber zumutbar ist Daten zu löschen
            Bitte was?

            Wenn ich das Recht dazu habe, über meine eigenen Daten zu entscheiden und ich die Löschung fordere, dann wird es ja wohl zumutbar sein. Sonst könnten diverse Datensammler sich ja sofort auf die Unzumutbarkeit berufen, ist schließlich ihr Geschäftsmodell, maßgeschneiderte Werbung anzubieten und dazu brauchen die Daten.
            Ein für künftige Leser nachvollziehbarer Diskussionsverlauf in einem Thread ist kein Rechtsgut, das war es auch nie. In alten Usenet-Archiven (und vergleichbaren) fehlen ja auch oft viele Postings aus einem Thread, weil entweder der Autor der Aufnahme seines Beitrags in ein Archiv von vornherein widersprochen hat oder weil er nachträglich auf Löschung bestand. Natürlich sind die Fälle nicht zu 100% vergleichbar, dennoch beweist das meines Erachtens, dass die Nachvollziehbarkeit einer Diskussion kein Rechtsgut ist. Selbst wenn würde sich das höstwahrscheinlich nur auf "öffentliche Debatten" und auf den Zeitschriften-, Zeitungs- und Büchermarkt beziehen.

            Zitat von Infinitas
            Auch ist ein Forum größentechnisch nicht unbedingt mit einem Unternehmen wie Google oder Facebook vergleichbar.
            Der Bürger kann seine Recht nur einfordern, sofern der Adressat groß genug ist?

            Zitat von Infinitas
            Der Betreiber hat nicht die umfassende Möglichkeit öffentliche Postings und deren Inhalt an der Verbreitung zu hindern.
            Siehe Art. 17 (1) Satz 1 DSGVO.
            Da sind eine Menge interpretierbare Begriffe drin und man wird letztlich wohl auf die Klärung eines Gerichtes warten müssen.

            Zitat von Infinitas
            Das passiert auch, wie ein bereits belegtes Urteil von mir bestätigt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge auch in dieser Hinsicht gilt der anfängliche Spruch Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand.
            Aus Sicht eines Laien muss ich da zustimmen. Für mich ist das Gesetz da auch ziemlich unübersichtlich... Ob das im Sinne der Bürger ist, sei dahingestellt.
            "Unterdrücke nie mit Gewalt Überzeugungen, die du für verderblich hälst, sonst unterdrücken diese Überzeugungen dich. " - B. Russell, 10 Gebote eines Liberalen.

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              #66
              Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen

              Ob die "Verhältnismäßigkeit" da eine rettene Rolle spielt, wage ich zu bezweifeln. Allerdings kommt es wohl letztlich auf die Tagesform und die privaten Auffassungen des Richters an.
              Falls man da also auf einen Richter trifft, der mit den "neuen Medien" erkennbar nichts anfangen kann, würde ich nicht darauf wetten, dass man mit dem Argument durchkommt.

              Ich denke schon ( und gehe auch stark davon aus) das sich ein Richter in diesem Fall mit „neuen Medien“ befassen wird. Anderweitig wird er auf die Meinung von einem oder Mehreren Sachverständigen zurückgreifen. Die Art der Verhältnismäßigkeit wurde ja im Video der Anwaltskanzlei zumindest theoretisch belegt.


              Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
              Bitte was?

              Wenn ich das Recht dazu habe, über meine eigenen Daten zu entscheiden und ich die Löschung fordere, dann wird es ja wohl zumutbar sein. Sonst könnten diverse Datensammler sich ja sofort auf die Unzumutbarkeit berufen, ist schließlich ihr Geschäftsmodell, maßgeschneiderte Werbung anzubieten und dazu brauchen die Daten.
              Ein für künftige Leser nachvollziehbarer Diskussionsverlauf in einem Thread ist kein Rechtsgut, das war es auch nie. In alten Usenet-Archiven (und vergleichbaren) fehlen ja auch oft viele Postings aus einem Thread, weil entweder der Autor der Aufnahme seines Beitrags in ein Archiv von vornherein widersprochen hat oder weil er nachträglich auf Löschung bestand. Natürlich sind die Fälle nicht zu 100% vergleichbar, dennoch beweist das meines Erachtens, dass die Nachvollziehbarkeit einer Diskussion kein Rechtsgut ist. Selbst wenn würde sich das höstwahrscheinlich nur auf "öffentliche Debatten" und auf den Zeitschriften-, Zeitungs- und Büchermarkt beziehen.
              Schau, ein erhöhter nicht zumutbarer Aufwand - Das kann passieren. z. B. eine Forderung das der Betreiber alle 1000 Postings und deren Zitate danach prüft und löscht ist ein verhältnismäßig hoher Aufwand für den Betreiber. Insbesondere wen sie der ehemalige User über Jahre oder Jahrzehnte selbst verfasst hat. Anders ist es, wenn der ehemalige User eine oder mehrere bestimmte Passagen gelöscht haben möchte, die er von vornherein zur Anzeige bringt und sich der Forenbetreiber permanent weigert diese zu löschen. Hierbei würde die Rechtslage auch nach DSGVO geprüft werden.

              Die Nachvollziehbarkeit müsste sich natürlich theoretisch der Gesetzgebung unterordnen (Ober sticht Unter). Bei der Erwägung einer Komplettlöschung werden die Karten jedoch durch andere Methodik gemischt ( siehe Video, siehe Beschreibung).


              Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
              Der Bürger kann seine Recht nur einfordern, sofern der Adressat groß genug ist?
              Es hat mit der prüfbaren Möglichkeit zu tun was im Internet möglich ist und was nicht. Es gibt keinerlei Sicherheit das Textstellen in Foren, Blogs oder Websites nicht anderweitig vervielfältigt, analysiert und personalisiert werden. Der User ist sich darum bewusst, dass seine Beiträge öffentlich sind, auch weiß er um das damit verbundene Risiko. (Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte sich lieber ganz aus dem Internet Fern halten.)

              Ein fairer Richter wird diesen Umstand mehr als berücksichtigen, denn er sieht den Forenbeiteiber ebenso als Bürger ( natürliche Person ) oder als Juristische Person. Art.97 GG



              Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
              Siehe Art. 17 (1) Satz 1 DSGVO.

              Da sind eine Menge interpretierbare Begriffe drin und man wird letztlich wohl auf die Klärung eines Gerichtes warten müssen.

              Wie gesagt eine analyse des DSGVO insbesondere auf Art 17 ist für mich nur in Verbindung mit einem Präzedenzurteil möglich ( sehe ich genauso ). Daher auch min anfänglicher Post über den Gedankenmanipulator
              Es gibt darüber sogar Witze:


              Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 214993_DasdochWalter_05mKMBY.jpg Ansichten: 1 Größe: 103,1 KB ID: 4508086



              Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
              Aus Sicht eines Laien muss ich da zustimmen. Für mich ist das Gesetz da auch ziemlich unübersichtlich... Ob das im Sinne der Bürger ist, sei dahingestellt.

              Es gibt allerdings eine Reihe von Begriffsbestimmungen in Artikel4 - DSGVO die schon genau erläutern was gemeint ist. Allerdings kostet das schon etwas Zeit.
              Zuletzt geändert von Infinitas; 04.10.2018, 00:48.
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                #67
                Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                Schau, ein erhöhter nicht zumutbarer Aufwand - Das kann passieren. z. B. eine Forderung das der Betreiber alle 1000 Postings und deren Zitate danach prüft und löscht ist ein verhältnismäßig hoher Aufwand für den Betreiber. Insbesondere wen sie der ehemalige User über Jahre oder Jahrzehnte selbst verfasst hat.
                Ich kann das faktische Argument schon nachvollziehen, aber ein Fakt hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Gültigkeit einer Norm.

                Ich erinnere hier an das erste populäre Urteil über das "Recht auf Vergessen". Dort wurde Google auch verpflichtet, Suchergebnisse von einer bestimmten Person aus dem Index zu entfernen. Natürlich entfernt das die Suchergebnisse selbst nicht aus dem Netz und andere Suchmaschinen und vergleichbare Dienste können die Einträge immer noch (theoretisch) finden. Dennoch hat das Gericht so entschieden.
                Hier war die "Verhältnismäßigkeit" offenbar kein Argument und ich sehe einfach nicht, wieso die Verhältnismäßigkeit jetzt plötzlich ein gültiges Argument werden kann.

                Zitat von Infinitas
                Es hat mit der prüfbaren Möglichkeit zu tun was im Internet möglich ist und was nicht.
                Es ist auch prüfbar unmöglich ein Suchergebnis dadurch unauffindbar zu machen, dass dieses Ergebnis aus dem Index der Suchmaschine entfernt wird, aber genau das bewirkt das "Recht auf Vergessen".
                Ob man das persönlich für absurd hält spielt ja keine Rolle. Es gab und gibt viele Gesetze, die von einigen oder sogar der Mehrheit der Bürger als absurd angesehen werden, die rechtliche Gültigkeit berührt das nicht.

                Zitat von Infinitas
                Der User ist sich darum bewusst, dass seine Beiträge öffentlich sind, auch weiß er um das damit verbundene Risiko. (Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte sich lieber ganz aus dem Internet Fern halten.)
                Das wäre vielleicht wirklich ein Argument. Man hat sozusagen das Risiko durch Nutzung des Internets stillschweigend auf sich genommen. Diese Argumentation würde konsequenterweise dazu führen, dass man bei jedem Einwählen ins Netz eine Art Warnugn bekomme müsste "Warnung! Nach Veröffentlichung von Daten im Netz kann es sein, dass Sie diese Daten nicht mehr in Ihrer Verbreitung kontrollieren können", aber sie scheint erst mal nicht offensichtlich abzulehnen.

                Mein Problem damit ist aber: Es gibt den § 42 Urheberrechtsgesetz, das einen Rücktritt vom Werk vorsieht. Das stelle ich mir bei einem schon veröffentlichten Buch auch sehr schwer vor.

                Zitat von Infinitas
                Allerdings kostet das schon etwas Zeit.
                Vielleicht sehe ich mir das mal an. Klar scheint mir aber zu sein, dass das Ganze für einen einfachen Bürger sehr schwer zu durchschauen ist.
                Der Gesetzgeber hatte klar nicht den einfachen Bürger im Blick gehabt, sondern große Konzerne, Medienhäuser oder Verlage, nicht gewöhnliche "Internauten".
                "Unterdrücke nie mit Gewalt Überzeugungen, die du für verderblich hälst, sonst unterdrücken diese Überzeugungen dich. " - B. Russell, 10 Gebote eines Liberalen.

                Kommentar


                  #68
                  Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen

                  Ich kann das faktische Argument schon nachvollziehen, aber ein Fakt hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Gültigkeit einer Norm.

                  Ich erinnere hier an das erste populäre Urteil über das "Recht auf Vergessen". Dort wurde Google auch verpflichtet, Suchergebnisse von einer bestimmten Person aus dem Index zu entfernen. Natürlich entfernt das die Suchergebnisse selbst nicht aus dem Netz und andere Suchmaschinen und vergleichbare Dienste können die Einträge immer noch (theoretisch) finden. Dennoch hat das Gericht so entschieden.
                  Hier war die "Verhältnismäßigkeit" offenbar kein Argument und ich sehe einfach nicht, wieso die Verhältnismäßigkeit jetzt plötzlich ein gültiges Argument werden kann.
                  Im besagten Falle klagte ein Spanier dagegen, dass wenn man seinen Namen bei google eingibt immer noch ein Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses von vor 15 Jahren erscheint.

                  Google unterliegt Datenschutzrichtlinie
                  Das Gericht befand nun, wenn Google "das Internet automatisch, kontinuierlich und systematisch auf die dort veröffentlichten Informationen durchforstet, 'erhebt' der Suchmaschinenbetreiber personenbezogene Daten, die er dann mit seinen Indexierprogrammen 'ausliest', 'speichert' und 'organisiert', auf seinen Servern 'aufbewahrt' und gegebenenfalls in Form von Ergebnislisten an seine Nutzer 'weitergibt' und diesen 'bereitstellt'". Alle diese Vorgänge seien in der Datenschutzrichtlinie ausdrücklich genannt. Deshalb seien sie als "Verarbeitung" einzustufen. Dabei komme es nicht darauf an, ob Google zwischen anderen Informationen und personenbezogenen Daten unterscheidet.
                  Daran ändere auch nichts, dass die personenbezogenen Daten bereits im Internet veröffentlicht worden sind und von der Suchmaschine nicht verändert würden, meinen die Richter. Auch sei es unerheblich, wenn die personenbezogenen Informationen auf der von Google verlinkten Website verbleiben und sie dort rechtmäßig veröffentlicht wurden.
                  Wenn Webseitenbetreiber keine Ausschlussprotokolle wie "robot.txt" oder Codes wie "noindex" oder "noarchive" verwenden, bedeute das nicht, dass ein Suchmaschinenbetreiber von der Verantwortung für seine Verarbeitung personenbezogener Daten befreit ist, entschied der EuGH weiter.
                  So lag der Zweck im Verhältnis zum Aufwand. Das hat zunächst ja nichts mit dem betreiben eines Forums, oder den damit verbundenen Rechte und Pflichten eines Forenbetreibers zu tun. Sondern stellt doch lediglich klar, dass auch ein Suchmaschinenanbieter für persönliche Daten verantwortliche ist und diesen Umstand auch nicht alleine auf andere Websites abwälzen kann, da Google ja selbst Daten sammelt. Das Urteil ist Umstritten, die verlegende Zeitung wurde übrigens nicht dazu "verknackt" den über ihn verfassten Artikel von ihrer Website zu entfernen.

                  URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 13. Mai 2014 (InfoCURIA)

                  Quelle:https://www.heise.de/newsticker/meld...n-2188014.html

                  Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                  Es ist auch prüfbar unmöglich ein Suchergebnis dadurch unauffindbar zu machen, dass dieses Ergebnis aus dem Index der Suchmaschine entfernt wird, aber genau das bewirkt das "Recht auf Vergessen".
                  Ob man das persönlich für absurd hält spielt ja keine Rolle. Es gab und gibt viele Gesetze, die von einigen oder sogar der Mehrheit der Bürger als absurd angesehen werden, die rechtliche Gültigkeit berührt das nicht.
                  Ja zunächst ist das allgemein gesehen schon richtig was du schreibst, allerdings ist das schon sehr stark vom Fall abhängig wie Recht ausgelegt und/oder angewandt wird.

                  Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                  Das wäre vielleicht wirklich ein Argument. Man hat sozusagen das Risiko durch Nutzung des Internets stillschweigend auf sich genommen. Diese Argumentation würde konsequenterweise dazu führen, dass man bei jedem Einwählen ins Netz eine Art Warnugn bekomme müsste "Warnung! Nach Veröffentlichung von Daten im Netz kann es sein, dass Sie diese Daten nicht mehr in Ihrer Verbreitung kontrollieren können", aber sie scheint erst mal nicht offensichtlich abzulehnen.
                  Ich drücke es mal so aus: Das Internet oder die öffentlichen Medien bieten Laien die Möglichkeit sich ausreichend darüber zu informieren. Deshalb ist auch die Warnung nicht zwingend Notwendig, da als mündiger Mensch auch selbst Verantwortung übernommen werden kann und natürlich auch übernommen werden soll.

                  Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                  Mein Problem damit ist aber: Es gibt den § 42 Urheberrechtsgesetz, das einen Rücktritt vom Werk vorsieht. Das stelle ich mir bei einem schon veröffentlichten Buch auch sehr schwer vor.
                  Das ist das Rückrufrecht, es umfasst im groben drei triftige Gründe warum ein Werk zurückgerufen werden kann:

                  Die Nichtausübung der Nutzungsrechte durch den Rechteinhaber (§ 41 UrhG)
                  Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung ( der von dir aufgeführte § 42 UrhG)
                  und das Rückrufrecht wegen Unzumutbarkeit ( § 34 UrhG )

                  Hierbei wird das Wort Werk verwendet das bereits eine geistige Schöpfungshöhe voraussetzt, allerdings können sich Überzeugungen wandeln. § 42 tritt also dann in kraft, wenn die im Werk abgebildeten Meinungen, Argumente, Thesen nicht mehr den persönlichen Überzeugungen des Urhebers entsprechen.

                  Ob das bei einem Posting in einem Internetforum zum Tragen kommen kann, weiß ich ehrlich gesagt nicht, da es auch hierfür keinen Präzedenzfall gibt. Ich denke mal diese Regelung bezieht sich überwiegend auf Musikkünstler oder Autoren die in ihren Texten eine bestimmte politische oder religiöse Sparte eingehen und nach einiger Zeit ihre Meinung und eventuell auch ihre Weltsicht geändert haben. Schwierig ist das sicherlich allemal da dann auch die vorher genannten Aspekte nachgewiesen werden müssten.

                  Quelle:https://www.juraforum.de/lexikon/rue...t-urheberrecht

                  Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                  Vielleicht sehe ich mir das mal an. Klar scheint mir aber zu sein, dass das Ganze für einen einfachen Bürger sehr schwer zu durchschauen ist.
                  Der Gesetzgeber hatte klar nicht den einfachen Bürger im Blick gehabt, sondern große Konzerne, Medienhäuser oder Verlage, nicht gewöhnliche "Internauten".
                  Ja das DSGVO ist für den Laien schwierig zu durchschauen, auch deshalb gibt es dafür Schulungen. Viele Unternehmer ( Mittelstand ) und auch Angestellte größerer Firmen, aus meinem engeren bekannten Kreis mussten sich aufwendig in Schulungen oder über ihren Rechtsanwalt beraten lassen. Auch ich musste mir darüber Informationen einholen.

                  Das DSGVO betrifft auch viele mittelständische Unternehmen, wobei ich auch den Eindruck habe das größere Firmen und Verlagsgruppen im Vordergrund stehen.
                  Zuletzt geändert von Infinitas; 05.10.2018, 12:02.
                  Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                    #69
                    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                    Sondern stellt doch lediglich klar, dass auch ein Suchmaschinenanbieter für persönliche Daten verantwortliche ist und diesen Umstand auch nicht alleine auf andere Websites abwälzen kann, da Google ja selbst Daten sammelt. Das Urteil ist Umstritten, die verlegende Zeitung wurde übrigens nicht dazu "verknackt" den über ihn verfassten Artikel von ihrer Website zu entfernen.
                    Ich halte das Urteil auch für diskussionswürdig.
                    Der eigentliche Artikel bleibt ja online. Das ist ungefähr genauso als ob man ein Buch verbieten wollte (aus meinetwegen nachvollziehbaren Gründen), sich dann aber nicht traut, es wirklich zu verbieten und stattdessen den Befehl gibt, das Buch aus sämtlichen Bibliotheks- und Händlerkatalogen zu streichen.
                    Das Buch ist dann immer noch da, aber man muss eben genau wissen, was man suchen will, um es zu finden.

                    Halte ich aus zwei Gründen für problematisch. Erstens erschüttert es das Vertrauen in den Katalog (wenn Buch X fehlt, welche geheimen Bücher gibt es dann wohl noch?) und zweitens schafft es das eigentliche Problem nicht aus der Welt. Das Problem ist ja, wie eine Gesellschaft mit Daten umgeht, wenn prinzipiell alles auffindbar ist.
                    Dadurch, dass der Leser den falschen Eindruck gewinnen könnte, der Katalog ist vollständig oder erfasst zumindest alle "größeren" Veröffentlichungen, ist sogar eine Form der Lüge, falls er nicht darauf hingewiesen wird, dass aus rechtlichen Gründen Informationen fehlen. Der Hinweis wiederum macht neugierig und verschärft das Problem.

                    Zitat von Infinitas
                    Ja zunächst ist das allgemein gesehen schon richtig was du schreibst, allerdings ist das schon sehr stark vom Fall abhängig wie Recht ausgelegt und/oder angewandt wird.
                    Wer entscheindet denn darüber? Nicht die Leute, die das Internet aus der Praxis kennen, sondern zumeist Richter, die eventuell nur einen oberflächlichen Blick drauf geworfen haben. Ich gehe nicht davon aus, dass dabei immer ein Urteil rauskommt, dass uns sinnvoll erscheint.

                    Zitat von Infinitas
                    Ich drücke es mal so aus: Das Internet oder die öffentlichen Medien bieten Laien die Möglichkeit sich ausreichend darüber zu informieren. Deshalb ist auch die Warnung nicht zwingend Notwendig, da als mündiger Mensch auch selbst Verantwortung übernommen werden kann und natürlich auch übernommen werden soll.
                    Das wäre das "Prinzip Holschuld".
                    Wie man aber an Diskussionen über z. B. Lebensmittelampeln sieht, ist dieses Prinzip nicht unumstritten. Den Bürger wird nicht immer zugetraut, sich korrekt zu informieren.

                    Zitat von Infinitas
                    Hierbei wird das Wort Werk verwendet das bereits eine geistige Schöpfungshöhe voraussetzt, allerdings können sich Überzeugungen wandeln. § 42 tritt also dann in kraft, wenn die im Werk abgebildeten Meinungen, Argumente, Thesen nicht mehr den persönlichen Überzeugungen des Urhebers entsprechen.
                    Soweit darin Argumente, Überzeugungen usw. zum Ausdruck kommen, die man nicht mehr vertritt... Sofern ich das richtig verstehe, ist der Zweck des Paragraphen ja, dass ein Autor nicht mehr mit Positionen in Verbindung gebraucht werden möchte, die er nicht mehr vertritt. Wenn jemand z. B. Mitglied einer Sekte war und diese verlassen hat, dann darf er die Verwendung seiner Texte für die Missionierung oder Schulung der Mitglieder widerrufen, weil das sonst seinem Gewissen entgegen sein könnte. (Weil er jetzt in einer anderen Gemeinschaft ist, die Gottes einzige wahre Wahrheit vertritt und es eine Sünde wäre, den Irrtum weiter zu verbreiten, zum Beispiel.)

                    Man kann zumindest die reichhaltigeren Forenbeiträge durchaus als eine Art "Aufsatz" oder "Essay" betrachten. Das war aber nicht mein Argument. Mein Argument war: Wenn § 42 UrhG vorsicht, dass man von einem veröffentlichten Werk zurücktreten kann, dann stellt sich die Frage, wieso das bei Online-Veröffentlichungen nicht auch gelten sollte.
                    Der Staat wird in diesem Falle ja auch nicht hingehen und die schon verkauften Exemplare des Buches (oder eben des Tonträgers oder der Zeitschrift) wieder einsammeln. Die Gedanken sind sozusagen in der Welt und können daher nicht mehr gestoppt werden. Trotzdem hat der Gesetzgeber hier jedoch eine Art Entscheidungsgewalt für den Urheber schaffen wollen, die natürlich im Fall eines Forenbeitrags auch berücksichtigt werden müsste. In beiden Fällen würde es nur darum gehen, dass der Inhaber des Nutzungsrechts das Werk nicht weiterhin verlegt. Antiquarisch wäre das Werk weiterhin zu beziehen. Wieso soll etwas analoges nicht im Internet gelten?

                    Die Schöpfungshöhe könnte da tatsächlich die Hintertür sein.

                    Zitat von Infinitas
                    Ja das DSGVO ist für den Laien schwierig zu durchschauen, auch deshalb gibt es dafür Schulungen.
                    Also keine Warnung vor dem Einloggen ins Netz, sondern Schulungen?
                    "Unterdrücke nie mit Gewalt Überzeugungen, die du für verderblich hälst, sonst unterdrücken diese Überzeugungen dich. " - B. Russell, 10 Gebote eines Liberalen.

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                      #70
                      Uff, das wird ein langer Post und ich hoffe ich kann alles ausreichend beantworten
                      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen

                      Ich halte das Urteil auch für diskussionswürdig.
                      Ich glaube das ein solcher namentlich genannter Googleeintrag schon Einfluss darauf hat ob im Falle des Spaniers (selbst bei der Möglichkeit der Schuldenfreiheit durch Eigeninitiative), einen regulären Kredit auch nach 15 Jahren nicht mehr möglich macht. Es könnte auch sein, dass ein potenzielle Geschäftspartner sich lieber anderweitig orientiert wenn er von seiner vergangenen, aber möglicherweise bereits bezahlten Pleite auf diesem Wege erfährt. Alleine schon die Möglichkeit, dass sich sein möglicherweise verhasster Nachbar daran ergötzen könnte, ist in dem Falle sicherlich für Ihn nicht wünschenswert.

                      So kann es auch sein das ein Arbeitgeber bei bestimmten Informationen einen potenziellen Mitarbeiter nicht einstellt. ( Krankheit, Gewerkschaftzugehörigkeit ) die ebenso eventuell im Internet ( auch mit hilfe von Suchmaschinen ) abrufbar sind. Es gibt mit dieser Art von Information auch genügen Vorstellungen von krimineller Energie, um Menschen zu schaden. Das Internet ist ja hierfür nahezu prädestiniert.

                      Ich bin auch der Ansicht, dass Dinge wie eine Zwangsversteigerung keine Namentliche Erwähnung auf einer Zeitungswebseite haben sollten, schon gar nicht wen dieser Zustand so lange andauert.

                      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                      Der eigentliche Artikel bleibt ja online. Das ist ungefähr genauso als ob man ein Buch verbieten wollte (aus meinetwegen nachvollziehbaren Gründen), sich dann aber nicht traut, es wirklich zu verbieten und stattdessen den Befehl gibt, das Buch aus sämtlichen Bibliotheks- und Händlerkatalogen zu streichen.
                      Das Buch ist dann immer noch da, aber man muss eben genau wissen, was man suchen will, um es zu finden.

                      Halte ich aus zwei Gründen für problematisch. Erstens erschüttert es das Vertrauen in den Katalog (wenn Buch X fehlt, welche geheimen Bücher gibt es dann wohl noch?) und zweitens schafft es das eigentliche Problem nicht aus der Welt. Das Problem ist ja, wie eine Gesellschaft mit Daten umgeht, wenn prinzipiell alles auffindbar ist.
                      Dadurch, dass der Leser den falschen Eindruck gewinnen könnte, der Katalog ist vollständig oder erfasst zumindest alle "größeren" Veröffentlichungen, ist sogar eine Form der Lüge, falls er nicht darauf hingewiesen wird, dass aus rechtlichen Gründen Informationen fehlen. Der Hinweis wiederum macht neugierig und verschärft das Problem.
                      Mit dem Hinweis das bei einem Werk aus rechtlichen Gründen Informationen fehlen: - Das könnte wirklich Problematisch werden, da die Neugier grundsätzlich eine menschliche Grundeigenschaft ist. Zum anderen können Informationen auch mutwillig gegen eine Person verwendet werden. Auch Informationen aus einer z. B. Biografie oder eben aus genannten Artikeln. Aber ja , - das "Buch" wäre auch weiterhin auffindbar, nur ist es dann wesentlich schwerer es zu finden.


                      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                      Wer entscheindet denn darüber? Nicht die Leute, die das Internet aus der Praxis kennen, sondern zumeist Richter, die eventuell nur einen oberflächlichen Blick drauf geworfen haben. Ich gehe nicht davon aus, dass dabei immer ein Urteil rauskommt, dass uns sinnvoll erscheint.
                      Wie gesagt, in diesem Falle wird der Richter auf einen Sachverständigen zurückgreifen. Ob ein Urteil nach persönlichem Rechtsempfinden dann Sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage.

                      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                      Das wäre das "Prinzip Holschuld".
                      Wie man aber an Diskussionen über z. B. Lebensmittelampeln sieht, ist dieses Prinzip nicht unumstritten. Den Bürger wird nicht immer zugetraut, sich korrekt zu informieren.

                      Ja allerdings sollte Ernährung nicht reguliert werden, wobei ich auch aus Beruflicher Sicht manchen Lebensmittelkonzernen kritisch gegenüber stehe. Die Lebensmittelampel ist aber ein vereinfachtes Prinzip, welches halt der Fehlernährung entgegenwirken soll (mit mäßigem Erfolg) und somit noch kein grundlegender gesetzlicher Regulator. Aber gut bleiben wir mal bei Lebensmitteln, da das mein Spezialgebiet ist. - Für mich hingegen gibt es kennzeichnungspflichtige Inhaltsstoffe (Allergene etc. ) die in dieser Form keinen Spielraum für eine Nichtkennzeichnung zulassen. Sollte sich herausstellen das ein Gast auf eine Allergie hingewiesen hat, das kennzeichnungspflichtige Allergen (allgemeingültig) auf der einer Speisekarte (abgesehen von bestimmten Ausnahmeregelungen) nicht gekennzeichnet wurde und ihm im Rückschluss dadurch ein nachweisbarer gesundheitlicher Schaden entstanden ist, so könnte die Geschichte wirklich teuer werden. Ob das nun geschult wurde oder nicht, ob ich ich mich darüber informiert habe oder nicht würde hierbei rechtlich so gut wie keine Rolle spielen.

                      Das Datenschutzgesetz räumt eben auch Spielräume über die persönliche Verbreitung eigener Daten ein. Diese Warnhinweise finden sich auf anderem Wege in einer Einverständniserklärung eines Unternehmens wieder. Holschuld ist nach diesem Prinzip dann leider fast alles (auch die StVO). Denn Unwissenheit schützt ja bekannter Weise, rechtlich vor Strafe nicht.

                      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                      Soweit darin Argumente, Überzeugungen usw. zum Ausdruck kommen, die man nicht mehr vertritt... Sofern ich das richtig verstehe, ist der Zweck des Paragraphen ja, dass ein Autor nicht mehr mit Positionen in Verbindung gebraucht werden möchte, die er nicht mehr vertritt. Wenn jemand z. B. Mitglied einer Sekte war und diese verlassen hat, dann darf er die Verwendung seiner Texte für die Missionierung oder Schulung der Mitglieder widerrufen, weil das sonst seinem Gewissen entgegen sein könnte. (Weil er jetzt in einer anderen Gemeinschaft ist, die Gottes einzige wahre Wahrheit vertritt und es eine Sünde wäre, den Irrtum weiter zu verbreiten, zum Beispiel.)
                      Genau so verstehe ich diesen Paragraphen auch

                      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                      Man kann zumindest die reichhaltigeren Forenbeiträge durchaus als eine Art "Aufsatz" oder "Essay" betrachten. Das war aber nicht mein Argument. Mein Argument war: Wenn § 42 UrhG vorsicht, dass man von einem veröffentlichten Werk zurücktreten kann, dann stellt sich die Frage, wieso das bei Online-Veröffentlichungen nicht auch gelten sollte.
                      Der Staat wird in diesem Falle ja auch nicht hingehen und die schon verkauften Exemplare des Buches (oder eben des Tonträgers oder der Zeitschrift) wieder einsammeln. Die Gedanken sind sozusagen in der Welt und können daher nicht mehr gestoppt werden. Trotzdem hat der Gesetzgeber hier jedoch eine Art Entscheidungsgewalt für den Urheber schaffen wollen, die natürlich im Fall eines Forenbeitrags auch berücksichtigt werden müsste. In beiden Fällen würde es nur darum gehen, dass der Inhaber des Nutzungsrechts das Werk nicht weiterhin verlegt. Antiquarisch wäre das Werk weiterhin zu beziehen. Wieso soll etwas analoges nicht im Internet gelten?

                      Die Schöpfungshöhe könnte da tatsächlich die Hintertür sein.
                      Die Schöpfungshöhe gilt natürlich genauso für ein im Internet veröffentlichtes Werk. Die Lizenzart definiert hier ebenso die Rechte des Urhebers. Also Analoges gilt demnach auch im Internet.

                      Internet ABC – Urheberrecht für Lehrkräfte

                      In einem Internetforum habe ich dahingehend wie gesagt keinerlei Präzedenzfall (§42). Allerdings könnte man es versuchen, da dein Einwand logisch ist.

                      @Moderation; Ach ja sollte ich mal einen emotionsgeladenen Post über Thema XY getippt haben in dem Verschwörungstheorien auftauchen bitte ich um Löschung. Ich mache keine Reichsburger und stelle höchstens Hamburger her. @all Das Wort Reichsburger, ist übrigens Urheberrechtlich geschützt und darf von keinem Unternehmen verwendet werden, außer mit meiner Erlaubnis. Sollte ich also irgendwo einen Reichsburger auf einer Speisekarte finden ( außer es ist meine eigene) gibts ärger . ....


                      Speziell zu Büchern : Direktes PDF Urheberrecht für Buchwissenschaftler von Dr.Wolfgang Lent
                      Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                      Also keine Warnung vor dem Einloggen ins Netz, sondern Schulungen?

                      Ja zumindest ist das die aktuelle gängige Praxis, das geht im Internet über you tube oder über Unternehmen die solche Schulungen anbieten. Letztere bieten auch kostenfreie Webinare über das DSGVO als Mitarbeiterschulung an. Hierbei steht auch teilweise die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen im Vordergrund. Natürlich werden solche Webinare auch kostenfrei angeboten, um auf eigene Produkte aufmerksam zu machen. Hinsichtlich des eigentlichen Informationsgehalts spielt das jedoch eine untergeordnete Rolle.

                      Suchergebnisse DSGVO You Tube

                      Aus diesem Grunde werde ich jedoch lediglich die Suchergebnisse auf you tube verlinken und kein bestimmtes Video empfehlen.

                      Der Laie sollte sich meiner Meinung nach jedoch bevor er sich längere Zeit damit befasst einige Simple Erklärbärviedeos ansehen. - Da sie die Kernthemen des DSGVO in einer einfachen, bildlichen Methode erfassen und erklären. (solche sind ebenso in den Suchergebnissen Vorhanden).

                      Diese Möglichkeit gibt es natürlich auch auf Facebook oder in Verbindung mit einer regulären Suchmaschine und Browser in Form von Web-Artikeln. Eine praktische und verständliche Übersicht bietet z. B. folgender Link:

                      DSGVO in einfachen Worten
                      Zuletzt geändert von Infinitas; 07.10.2018, 19:15.
                      Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                        #71
                        Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                        Uff, das wird ein langer Post und ich hoffe ich kann alles ausreichend beantworten
                        Ich werde entsprechende Kürzungen vornehmen.

                        Zitat von Infinitas
                        Alleine schon die Möglichkeit, dass sich sein möglicherweise verhasster Nachbar daran ergötzen könnte, ist in dem Falle sicherlich für Ihn nicht wünschenswert.
                        In letzter Konsequenz haben wir hier die Wahl zwischen Zensur (die Information und deren Verbreitung staatlich einschränken, das erfüllt die Definition des Wortes!) und der Tatsache, dass einige Nachbarn was zu tratschen haben.
                        Das ist eine rein kulturelle Sache. In Schweden weiß jeder, wie viel du verdienst, da läuft es einem schon kalt den Rücken runter. In den USA werden Polizeifotos usw. veröffentlicht.

                        Ich würde es auch nicht toll finden, wenn solche Informationen über micht verbreitet werden.

                        Zitat von Infinitas
                        das "Buch" wäre auch weiterhin auffindbar, nur ist es dann wesentlich schwerer es zu finden.
                        Man hätte damit eine zwei Klassen Informationsgesellschaft. Die einen, die an solche "verbotenen Bücher" herankommen und der ganze Rest.

                        Das würde den Wert der Information z. B. einer Wirtschaftsauskunftei oder eines Einwohnermeldeamtes sicherlich erhöhen.

                        Zitat von Infinitas
                        Ja allerdings sollte Ernährung nicht reguliert werden, wobei ich auch aus Beruflicher Sicht manchen Lebensmittelkonzernen kritisch gegenüber stehe.
                        Wenn man also auf diesem Gebiet nicht voraussetzt, dass der Bürger sich selbst informiert und weiß, welche Auswirkungen sein Handeln hat, warum sollte man das auf einem anderen Gebiet tun?

                        Man könnte ja analog argumentieren, dass man nicht gewarnt wurde, dass die Verbreitung der Daten im Internet möglicherweise nicht mehr eingeschränkt werden kann.

                        Zitat von Infinitas
                        Allerdings könnte man es versuchen, da dein Einwand logisch ist.
                        Soweit, so gut, das war aber noch nicht das Ende meiner Argumentation.
                        Wenn es also in diesem Fall (Rücktritt gemäß § 42 UrhG) die Tatsache, dass die Verbreitung des Buches über Antiquariate, Privatpersonen oder den Buchhandel nicht mehr eingeschränkt werden kann, keine Hinderung für die Einstellung der Verbreitung für die Verlage darstellt, wieso sollte im Fall des Internets dann irgendwelche Cache-Kopien, Archive oder lokale Speicherungen usw. ein Hindernis darstellen?
                        Wieso darf dann der User nicht aus Datenschutzgründen seine Postings zurückrufen?

                        Man könnte hier eventuell mit dem Analogieverbot argumentieren, aber dem könnte man entgegenhalten, dass hier nur das selbe abstrakte Prinzip in Kraft tritt oder das man eben eine ähnliche Abwägung zu treffen hat.

                        Einziger Punkt könnte sein, dass man die Postings unter einem Nicknamen eh nicht mehr einer realen Person zuordnen kann.

                        Zitat von Infinitas
                        Der Laie sollte sich meiner Meinung nach jedoch bevor er sich längere Zeit damit befasst einige Simple Erklärbärviedeos ansehen. - Da sie die Kernthemen des DSGVO in einer einfachen, bildlichen Methode erfassen und erklären. (solche sind ebenso in den Suchergebnissen Vorhanden).
                        Ich werde jetzt auch kein Studium dafür nachholen.

                        Meines Erachtens ist man hier weit über das Ziel hinausgeschoßen. Hier hatte der Gesetzgeber sicherlich professionelle Agenturen, Verlage usw. im Auge, aber nicht die normalen Bürger.
                        Im Internet sind ja auch Vorwürfe des Lobbismus oder das die Publikation durch den Bürger im Netz unangenehm sein könnte (konkurrenz für Verlage und Nachrichtenagenturen etwa) aufgetaucht, das ist natürlich reine Spekulation, woran ich mich nicht beteiligen möchte.
                        Aber ist das vielleicht die Konsequenz, wenn man Gesetze hat, die der Normalo nicht mehr versteht?

                        P.S.: Die Links sehe ich mir noch mal an.
                        "Unterdrücke nie mit Gewalt Überzeugungen, die du für verderblich hälst, sonst unterdrücken diese Überzeugungen dich. " - B. Russell, 10 Gebote eines Liberalen.

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                          #72
                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen

                          In letzter Konsequenz haben wir hier die Wahl zwischen Zensur (die Information und deren Verbreitung staatlich einschränken, das erfüllt die Definition des Wortes!) und der Tatsache, dass einige Nachbarn was zu tratschen haben.
                          Das ist eine rein kulturelle Sache. In Schweden weiß jeder, wie viel du verdienst, da läuft es einem schon kalt den Rücken runter. In den USA werden Polizeifotos usw. veröffentlicht.

                          Ich würde es auch nicht toll finden, wenn solche Informationen über micht verbreitet werden.
                          Naja in den genannten Beispielen ist das schon etwas mehr als das die Nachbarn etwas zu tratschen haben, das sind Informationen welche die Öffentlichkeit nichts angehen. Dafür gibt es Einrichtungen wie z.B. die Schufa etc. ( zu der auch nicht Jedermann Zugang hat )

                          Das es eine rein kulturelle Sache ist stimmt , über Geld sprich man allerdings hierzulande nicht. Ich denke auch nicht das mein Realverdienst irgendjemand etwas angeht. Allerdings schließt die Schwedische Methode zumindest aus, dass irgendjemand Gehalt-technisch benachteiligt wird.

                          Ich denke keiner fände es toll wenn solche Infos über einen verbreitet werden.

                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                          Man hätte damit eine zwei Klassen Informationsgesellschaft. Die einen, die an solche "verbotenen Bücher" herankommen und der ganze Rest.
                          Ja im weitesten Sinne wäre es so.

                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                          Das würde den Wert der Information z. B. einer Wirtschaftsauskunftei oder eines Einwohnermeldeamtes sicherlich erhöhen.
                          Aber Sicher

                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                          Wenn man also auf diesem Gebiet nicht voraussetzt, dass der Bürger sich selbst informiert und weiß, welche Auswirkungen sein Handeln hat, warum sollte man das auf einem anderen Gebiet tun?
                          Sehr allgemein : Weil andere Gebiete eben , aus unterschiedlichen Gründen eben gesetzlich reguliert werden. ( davon gibt es meiner Meinung nach eh zu viele Regulatoren)

                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                          Man könnte ja analog argumentieren, dass man nicht gewarnt wurde, dass die Verbreitung der Daten im Internet möglicherweise nicht mehr eingeschränkt werden kann.
                          Jain, das wäre ungefähr so als wenn ein Glutenallergiker sich über die Panade eines Wiener Schnitzels aufregt. - Manche Dinge sind einfach logisch , da der Informationsgehalt in den öffentlichen Medien sowie im Netz über die mögliche Auswirkung von verbreiten von Daten bereits gegeben ist. Dem Nutzer wird also zugetraut sich diese Information selbständig zu beschaffen.

                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                          Soweit, so gut, das war aber noch nicht das Ende meiner Argumentation.
                          Wenn es also in diesem Fall (Rücktritt gemäß § 42 UrhG) die Tatsache, dass die Verbreitung des Buches über Antiquariate, Privatpersonen oder den Buchhandel nicht mehr eingeschränkt werden kann, keine Hinderung für die Einstellung der Verbreitung für die Verlage darstellt, wieso sollte im Fall des Internets dann irgendwelche Cache-Kopien, Archive oder lokale Speicherungen usw. ein Hindernis darstellen?
                          Wieso darf dann der User nicht aus Datenschutzgründen seine Postings zurückrufen?

                          Man könnte hier eventuell mit dem Analogieverbot argumentieren, aber dem könnte man entgegenhalten, dass hier nur das selbe abstrakte Prinzip in Kraft tritt oder das man eben eine ähnliche Abwägung zu treffen hat.

                          Einziger Punkt könnte sein, dass man die Postings unter einem Nicknamen eh nicht mehr einer realen Person zuordnen kann.
                          Wie bereits erklärt, der User darf praktisch Postings zurückrufen in dem es tatsächlich um schutzrelevante Daten geht – hinsichtlich dessen kann sich auch ein Forenbetreiber zwar dagegen sträuben, löschen müsste er Bilder, Kontaktdaten und gewisse persönliche Informationen dennoch. - Das wäre eine Löschung aus Datenschutzrechtlichen Gründen. ( Gemeint sind damit übrigens alle persönlichen Daten - egal wo sie im Forum stehen).

                          Das nächste wäre wie gesagt die Schöpfungshöhe weswegen ein post gelöscht wird.
                          Gut okay – Wenn ich nun ein Thema über ein Sci Fi Episode erstelle und diese Themen nach einem Bestimmten von mir entwickelten Informationsprinzip aufstelle, so könnte das eventuell eine gewisse Schöpfungshöhe haben. Die eigentliche Information beziehe ich jedoch von diversen bewährten Websites oder aus Sachbüchern und Zeitschriften, somit bin ich nicht der Schöpfer der Information ich trage sie lediglich für das SFF sowie dessen Nutzern und Lesern zusammen.

                          Schwer wird’s bei nem Fanfictionautor oder dem Entwickler eines Internt RPGs das in einem Forum gespielt wird. Hier könnte es tatsächlich schöpferisches Konfliktpotential geben. Ich denke aber da der Autor das kostenfrei zur Verfügung gestellt hat, wird auch das relativ aussichtslos. Im Falle eines Alleinanspruches des Forums oder der Website wirds jedoch ein wenig komplizierter.

                          Andere Postings hätten weder eine Datenschutzrechtliche- noch eine Schöpferische Relevanz. In den vorangegangenen Gerichtsverfahren wird eben eher danach unterschieden. Auch wird danach entschieden in wie weit eine Löschung Zumutbar ist. Sollte jedoch eine der oben genannten Posts ( Datenschutz und Schöpfungshöhe) in Betracht kommen so spricht die Rechtslage eindeutig für den (ex)Nutzer. Auch dann, wenn er diese Information selbst ins Forum gesetzt hat. Die Zeitliche Begrenzung im Gegensatz zu den Forenregeln bestimmt in diesem Falle der Nutzer. Wie gesagt ein Forenbetreiber kann versuchen das UrhG sowie die Schöpfungshöhe für sich nutzbar zu machen. Die Forenregeln hier sehen dafür § 14 vor.

                          §14 Löschen von Beiträgen und Themen
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                          Im Gegensatz zu einem Buch, wird das Posten von einzelnen Nutzern in einem Forum allerdings rechtlich nicht als Gesamtwerk angesehen ( wie bereits beschrieben). Aus diesem Grunde wird hier auch ein wenig genauer differenziert. Ein Analogieverbot in dem Sinne „herrscht“ rechtlich allerdings nicht.

                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                          Ich werde jetzt auch kein Studium dafür nachholen.
                          Das musst du auch nicht. Ich habe lediglich ein paar Infomöglichkeiten , geprüft und aufgezeigt. Die Wahl liegt natürlich ganz bei Dir.

                          Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
                          Meines Erachtens ist man hier weit über das Ziel hinausgeschoßen. Hier hatte der Gesetzgeber sicherlich professionelle Agenturen, Verlage usw. im Auge, aber nicht die normalen Bürger.
                          Im Internet sind ja auch Vorwürfe des Lobbismus oder das die Publikation durch den Bürger im Netz unangenehm sein könnte (konkurrenz für Verlage und Nachrichtenagenturen etwa) aufgetaucht, das ist natürlich reine Spekulation, woran ich mich nicht beteiligen möchte.
                          Aber ist das vielleicht die Konsequenz, wenn man Gesetze hat, die der Normalo nicht mehr versteht?

                          P.S.: Die Links sehe ich mir noch mal an.
                          Ja, in DE ist es zumindest etwas anders als in Österreich, dort werden erst systematische Verstöße gegen die DSGVO von Kleinunternehmern, Privatleuten und Vereinen geahndet. Hier in DE ist die DSVGO unübersichtlicher und auch Landesspezifisch etwas unkonkreter. Deshalb wird es dahingehend auch aller Wahrscheinlichkeit Nachbesserungen geben. Die Publikation durch den Bürger ( so wie du und ich) sind nicht unbedingt mit einer Zeitung wie der z.B. der Süddeutschen vergleichbar und auch keinerlei Konkurrenz. - Wenn doch können wir uns alle geschmeichelt fühlen.

                          Das Gesetze von Normalos ( wie du und ich ) oft nicht verstanden werden ist ja nicht nur beim DSGVO so . Deshalb habe ich hinsichtlich des DSVGO auch einige Links gepostet die diese Richtlinie etwas verständlicher machen.

                          PS: Langsam hege ich eh den Gedanken Österreicher zu werden, da es dort ja ein funktionierendes Rentensystem geben soll .
                          Zuletzt geändert von Infinitas; 14.10.2018, 00:52.
                          Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                            #73
                            Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen

                            PS: Langsam hege ich eh den Gedanken Österreicher zu werden, da es dort ja ein funktionierendes Rentensystem geben soll .
                            Guter Gedanke. Ich habe letztens wieder meinen hochgerechneten Rentenbescheid bekommen. Da könntest du einfach nur heulen.
                            Leben kann ich davon später mal nicht. Und dann wird man noch so nett darauf hingewiesen man solle doch zusätzlich privat vorsorgen.

                            ZUKUNFT -
                            das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun kannst, nicht getan hast.
                            Mein VT: http://www.scifi-forum.de/forum/inte...ndenz-steigend
                            Captain Future Stammtisch: http://www.scifi-forum.de/forum/inte...´s-cf-spelunke

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                              #74
                              Zitat von avatax Beitrag anzeigen

                              Guter Gedanke. Ich habe letztens wieder meinen hochgerechneten Rentenbescheid bekommen. Da könntest du einfach nur heulen.
                              Leben kann ich davon später mal nicht. Und dann wird man noch so nett darauf hingewiesen man solle doch zusätzlich privat vorsorgen.
                              Naja das ist zwar ein anderes Thema aber wesentlich brisanter

                              Ich denke ( ohne große Revolutionsgedanken zu hegen ) das die Private Altersvorsorge ebenso gescheitert ist, schon alleine aus dem Grunde das der Lebensabend deckend durch einen Gesetzlichen Regulator finanziert werden sollte.
                              alleine schon der Finanzierungsplan was an Versicherungen zu Sicherheit führt ist der Wahnsinn:
                              neben den regulären zusätzlichen Versicherungen KfZ, private Haftpflicht und Hausrat müsste man heutzutage noch eine umfassende Rechtsschutzversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zusätzlich kommt noch eine Zahnzusatzversicherung. - Was bleibt den dann noch für die Private Altersvorsorge ?
                              Natürlich kann man auch noch seinen eigenen Tod versichern (was eine Option ist).

                              Ich fang da gar nicht erst an Hochzurechnen was eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung in meinem Gewerbe kostet

                              Gut bleiben wir mal bei einer privaten Altersvorsorge

                              https://www.verbraucherzentrale.de/w...vorsorge-13896

                              Verbraucherzentralen listen derzeit folgende Modelle:
                              • Kapital-Lebensversicherung
                              • private Rentenversicherung
                              • und natürlich "tada" : eine Found gebundene Lebens- und Rentenversicherung

                              Mein eigener ( wohlgemerkt unabhängiger) Versicherungsberater rät mir zu keinem dieser Modelle . Meine ehemalige Hausbank hingegen rät weiterhin zur privaten Rentenversicherung. Angeblich gibts noch betriebliche Altersvorsorge für das Gastgewerbe ( der DEHOGA) die aber derzeit neu verhandelt wird..

                              Was mich besonders wütend macht ist allerdings die Tatsache, dass es tatsächlich Menschen gibt die ihr leben Lang relativ gut situiert gearbeitet haben und am ende des Tages rein garnichts davon haben. ( aber die sterben ja weg, ne ! ).

                              So nun ab zur Landtagswahl
                              Zuletzt geändert von Infinitas; 14.10.2018, 14:10.
                              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                                #75
                                Wie wärs, wenn ihr zuallererst beim Thema bleibt?
                                Republicans hate ducklings!

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