Ich persönlich halte das auch für absurd, aber man könnte theoretisch argumentieren, dass man anhang der Thematik der Beiträge, Schreib- und Argumentationsstil usw. die Person erraten könnte usw. Man könnte auch ganz trivial darauf verweisen, dass unter "personenbezogene Daten" ja wohl Postings in einem Forum fallen dürften.
Das Urheberrecht kennt in Deutschland die Möglichkeit des Rücktritts von einem Werk, so dass die weitere Verbreitung eingestellt werden müsste. Die meisten Beiträge dürften nicht die Schöpfungshöhe überragen, dennoch könnte man irgendwie von einem "Gesamtwerk" ausgehen. Auf der anderen Seite würde diese Interpretation ja auch Wikipedia in Probleme stürzen. Die Rechtschreibkorrektur von 2002 müsste dann rückwirkend entfernt werden.
Das Urheberrecht kennt in Deutschland die Möglichkeit des Rücktritts von einem Werk, so dass die weitere Verbreitung eingestellt werden müsste. Die meisten Beiträge dürften nicht die Schöpfungshöhe überragen, dennoch könnte man irgendwie von einem "Gesamtwerk" ausgehen. Auf der anderen Seite würde diese Interpretation ja auch Wikipedia in Probleme stürzen. Die Rechtschreibkorrektur von 2002 müsste dann rückwirkend entfernt werden.
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