Zitat von GUSSduff
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"Die Nennung und Darstellung einer Person in einer Druckschrift und die dann damit erfolgte Mitteilung von Umständen über sie an die Öffentlichkeit ist ohne ihre Einwilligung grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung ihres durch Art. 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechtes. Dieses jedermann schützende Recht beinhaltet auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der mitzuteilende Umstand den Tatsachen entspricht, weil das Persönlichkeitsrecht auch eine solche Mitteilung der Disposition der betroffenen Person unterstellt. Deshalb liegt eine rechtswidrige Verletzung der Person durch ihre Darstellung in der Öffentlichkeit nur dann nicht vor, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes Interesse besteht, das dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes vorgeht (Kammergericht NJW 1989, 397, 398).
Die danach zu treffende Güterabwägung fällt zugunsten des Antragstellers aus. Zwar lässt sich ein Interesse der Öffentlichkeit, zu erfahren, wer eigentlich hinter dem Comedian „…" steckt, d. h. wie sein richtiger Name ist und wie er tatsächlich (ohne Maske) aussieht, nicht verkennen. Dieser reinen Neugier steht aber ein berechtigtes Interesse des Antragstellers entgegen, außerhalb seiner Auftritte unerkannt zu bleiben. Der Antragsteller verfolgt dieses Anliegen konsequent dadurch, dass er sein Aussehen auf der Bühne oder im Fernsehen so verändert, dass er ohne die dort getragene Perücke und Brille auf den ersten Blick nicht wieder zu erkennen ist. Er verwendet weiter bei seinen Auftritten ein Pseudonym und hat von sich aus seinen bürgerlichen Namen nicht öffentlich gemacht. Der Antragsteller trennt damit konsequent sein Berufs- und Privatleben in dem Bestreben, außerhalb seiner Rolle in der Weltgeschichte unerkannt und unbehelligt zu bleiben. Dieses berechtigte Anliegen des Antragstellers hat die Antragsgegnerin zu respektieren, da die Öffentlichkeit keinen Anspruch darauf hat, Einblick in das Privatleben eines bekannten Künstlers zu bekommen, solange dieser seine Privatsphäre nicht öffnet. Das hat der Antragsteller nie getan. Auch wenn keine weiteren privaten Umstände des Lebens des Antragstellers mitgeteilt worden sind, wird ihm durch die Nennung seines Namens in der Öffentlichkeit die Möglichkeit genommen, in der von ihm gewählten Anonymität zu verweilen. "
Quelle
Die danach zu treffende Güterabwägung fällt zugunsten des Antragstellers aus. Zwar lässt sich ein Interesse der Öffentlichkeit, zu erfahren, wer eigentlich hinter dem Comedian „…" steckt, d. h. wie sein richtiger Name ist und wie er tatsächlich (ohne Maske) aussieht, nicht verkennen. Dieser reinen Neugier steht aber ein berechtigtes Interesse des Antragstellers entgegen, außerhalb seiner Auftritte unerkannt zu bleiben. Der Antragsteller verfolgt dieses Anliegen konsequent dadurch, dass er sein Aussehen auf der Bühne oder im Fernsehen so verändert, dass er ohne die dort getragene Perücke und Brille auf den ersten Blick nicht wieder zu erkennen ist. Er verwendet weiter bei seinen Auftritten ein Pseudonym und hat von sich aus seinen bürgerlichen Namen nicht öffentlich gemacht. Der Antragsteller trennt damit konsequent sein Berufs- und Privatleben in dem Bestreben, außerhalb seiner Rolle in der Weltgeschichte unerkannt und unbehelligt zu bleiben. Dieses berechtigte Anliegen des Antragstellers hat die Antragsgegnerin zu respektieren, da die Öffentlichkeit keinen Anspruch darauf hat, Einblick in das Privatleben eines bekannten Künstlers zu bekommen, solange dieser seine Privatsphäre nicht öffnet. Das hat der Antragsteller nie getan. Auch wenn keine weiteren privaten Umstände des Lebens des Antragstellers mitgeteilt worden sind, wird ihm durch die Nennung seines Namens in der Öffentlichkeit die Möglichkeit genommen, in der von ihm gewählten Anonymität zu verweilen. "
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So weit ich weiss, ist das schon so, wenn man den Namen öffentlich erwähnt.
Du wirst dich also morgen unbehelligt ins Einkaufszentrum stellen können und seinen richtigen Namen ausrufen dürfen. Ganz nebenbei gemerkt kannst du den Namen auch ganz einfach herausfinden wenn du dir die alten Versionen des Wikipedia-Artikels anschaust.
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