@spidy
Laut Wiki hat Cersei die Lordschaft inne (im Artikel der Balken rechts) und damit imho die Regentschaft über das gesamte „Fürstentum“ Casterly Rock. Das ist ja auch nur logisch, da wie gesagt Primogenitur in Westeros das herrschende Prinzip zu sein scheint und beide Söhne Tywins (die zu bevorzugen wären) „ausfallen“.
Das ist mein momentaner Wissensstand und ich bin wie gesagt aktuell zu faul das nachzulesen, aber falls eine Textstelle existiert, die ausdrücklich erwähnt, dass Kevan der legitime Nachfolger und Erbe von Tywin ist (oder Vergleichbares). lasse ich mich auch gern vom Gegenteil überzeugen.
Was man davon natürlich strikt trennen muss und vielleicht meinst du ja eher das, ist halt wieder die allgemeine Frage nach Recht und Macht und dass Macht im Zweifelsfall (neues) Recht schafft. Wenn also, abstraktes Beispiel, Popelfürst A mit einer starken Hausmacht an seiner Seite seinem Lehnsherren B. die Gefolgschaft verweigert und sich sogar gegen diesen stellt, dann ist das zunächst mal illegal. Falls A dann aber B plattmacht (oder B vielleicht freiwillig das Feld räumt) wird A ganz plötzlich zum legalen Lehnsherren und vermutlich nachträglich das Ganze von ihm auch noch für „legitim“ erklärt-(z.B. Baratheons vs- Targs), aber das ist imho was anderes.
Grüße
FL
Laut Wiki hat Cersei die Lordschaft inne (im Artikel der Balken rechts) und damit imho die Regentschaft über das gesamte „Fürstentum“ Casterly Rock. Das ist ja auch nur logisch, da wie gesagt Primogenitur in Westeros das herrschende Prinzip zu sein scheint und beide Söhne Tywins (die zu bevorzugen wären) „ausfallen“.
Das ist mein momentaner Wissensstand und ich bin wie gesagt aktuell zu faul das nachzulesen, aber falls eine Textstelle existiert, die ausdrücklich erwähnt, dass Kevan der legitime Nachfolger und Erbe von Tywin ist (oder Vergleichbares). lasse ich mich auch gern vom Gegenteil überzeugen.
Was man davon natürlich strikt trennen muss und vielleicht meinst du ja eher das, ist halt wieder die allgemeine Frage nach Recht und Macht und dass Macht im Zweifelsfall (neues) Recht schafft. Wenn also, abstraktes Beispiel, Popelfürst A mit einer starken Hausmacht an seiner Seite seinem Lehnsherren B. die Gefolgschaft verweigert und sich sogar gegen diesen stellt, dann ist das zunächst mal illegal. Falls A dann aber B plattmacht (oder B vielleicht freiwillig das Feld räumt) wird A ganz plötzlich zum legalen Lehnsherren und vermutlich nachträglich das Ganze von ihm auch noch für „legitim“ erklärt-(z.B. Baratheons vs- Targs), aber das ist imho was anderes.
Grüße
FL
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