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    Evil Dead - Tanz der Teufel

    Ashley will mit seinen Freunden eigentlich nur Urlaub in einer kleinen Hütte mitten im tiefsten Wald machen.
    Doch als er zufällig im Keller der Hütte auf die Aufzeichnungen eines Wissenschaftlers und ein seltsames okkultes Buch, das Necronomicon, stößt, eckt er uralte böse Kräfte.
    Plötzlich wird der Urlaub zum gnadenlosen Höllentrip, denn alle dämonischen Mächte versammeln sich zu einem blutig-lustigen Schlachtfest...


    den film dürften einige von euch kennen.
    ihr könnt hier einige fakten darüber schreiben, wie lang er uncut dauert, oder ob die deutsche 18er version überhaupt komplett uncut ist. würde mich interresieren.

    welche der drei teile findet ihr am besten? also ich finde den ersten am besten.

    wisst ihr ob der dritte teil (armee der finsternis) in der RED EDITION des Labels laserparadise komplett uncut ist?
    auf jedenfall ist der immer stark geschnitten, wenn der im tv ausgestrahlt wird.

    #2
    Der erste Teil ist meinen Informationen nach völlig uncut noch immer in Deutschland verboten.

    Meine Kopie ist aus den Niederlanden. Als Laufzeit sind 85 min angegeben, nachgemessen hab ich es noch nicht, auf jeden Fall ist er völlig uncut.

    Ich muss es wissen, ich habe ihn damals zweimal im Kino gesehen.
    Nein, eigentlich nur anderthalbmal, beim zweitenmal kam die Polizei mitten in der Vorstellung rein und hat die Kopie beschlagnahmt.

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      #3
      Zitat von Perry
      Der erste Teil ist meinen Informationen nach völlig uncut noch immer in Deutschland verboten.
      Was allerdings keineswegs bedeutet, dass es keine ungekürzte Deutsche Veröffentlichung davon gibt. Damit soll wahrscheinlich nur der Österreichesche und Schweizer Markt bedient werden.


      Zitat von Perry
      Nein, eigentlich nur anderthalbmal, beim zweitenmal kam die Polizei mitten in der Vorstellung rein und hat die Kopie beschlagnahmt.
      Ist ja interessant. Da musste der Kinobetreiber bestimmt tief in die Tasche greifen, um die Geldstrafe für den Verstoß gegen §131 StGB abzubezahlen. Oder wurde er oder sie gar verhaftet?

      Persönlich habe ich den ersten Teil der Serie skandalöser Weise noch gar nicht gesehen. Ich überlege mir die Neuauflage vom "Book of the Dead" zu holen die demnächst im UK erscheint. Army of Darkness und den (mittlerweile ja nicht mehr indizierten (Was ist bloß los in Deutschland?)) zweiten Teil fand ich jedenfalls sehr unterhaltsam.
      Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
      "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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        #4
        Ich habe alle Teile der Reihe gesehen. Die ersten beiden in der Uncut Version. Am bösartigsten ist der erste Teil. Der zweite wird schon witziger(mit der Hand) und der 3. ist eine Komödie.

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          #5
          Zitat von Ford Prefect
          Ist ja interessant. Da musste der Kinobetreiber bestimmt tief in die Tasche greifen, um die Geldstrafe für den Verstoß gegen §131 StGB abzubezahlen. Oder wurde er oder sie gar verhaftet?
          Weder noch.
          Der Film wurde erst kurz nach dem Kinostart verboten und dann wurde, wie oben gesagt, ruckzuck gehandelt.
          Wenn ich mich recht erinnere, lief er 3 oder 4 Tage.

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            #6
            naja, aber das mit der Verbotenen Deutsche Version, ist nicht ganz richtig aufgelöst. Denn der Film steht auf dem Index, dieses Bedeutet lediglich, das es Verboten ist für ihn zu werben, oder ihn offen auszustellen. Der Verkauf ist nicht Verboten. Daher sollte man ihn eigendlich beim Film-Händler seines Vertrauens Bekommen(wobei er ihn mit sicherheit auch bestellen müsste)

            greetz

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              #7
              Zitat von Diablo
              Der Verkauf ist nicht Verboten. Daher sollte man ihn eigendlich beim Film-Händler seines Vertrauens Bekommen(wobei er ihn mit sicherheit auch bestellen müsste)
              greetz
              Der Film wurde 1984 vom Amtsgericht München beschlagnahmt und im weiteren Verlauf sämtliche Veröffentlichungen des Werkes auf Video, Laserdisk oder DVD. Dies hat zur Folge, dass der Film in Deutschland in seiner ursprünglichen Fasung nicht verbreitet/verkauft werden darf, da der Verkäufer dann nach $131 StGB mit einer Geld- oder gar Gefängnisstrafe rechnen muss. Dies geht also weit über die Folgen einer einfachen Indizierung hinaus.
              Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
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                #8
                Aha ist ja interessant. Gibt es aber für den deutschsprachigen Raum exkl. Germaniens noch eine deutschsprachige Uncut-Version. Ich habe nur den dritten Teil und wäre auf die ersten zwei neugierig.
                'To infinity and beyond!'

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                  #9
                  Ich liebe diesen Film. Ein wirklicher Klassiker in dem Genre. Hab ich mal als Kind gesehen (gebe zu war keine gute Idee ). Es handelte sich damals aber noch um die uncut Version. Ich fand es affig um den Film so einen Aufstand zu machen, es ist eben ein Horrofilm. Die Fortsetzungen fand ich nicht so toll, wobei Teil 2 ging auch noch - aber 1 ist eben der klassiker. . Und kaufen würd ich mir den Film nur uncut, ist doch lächerlich da was rauszuschneiden. Mir fehlt auch der Sinn davon, weil es gibt ja 18er Version, da ist es ne Frechheit noch dran rumzuschnippeln!
                  my props

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                    #10
                    Zitat von captain slater
                    Aha ist ja interessant. Gibt es aber für den deutschsprachigen Raum exkl. Germaniens noch eine deutschsprachige Uncut-Version. Ich habe nur den dritten Teil und wäre auf die ersten zwei neugierig.
                    Eine Übersich über alle Auflagen der Filme mit Angabe ob cut oder uncut findet man bei der ofdb . Hier der Link zum ersten Teil. Vom Zweiten müsste die empfehlenswerte Kinowelt DVD mittlerweile eigentlich überall erhältlich sein, denn der Film ist wie gesagt ja nicht mehr indiziert.

                    Zitat von Dr.McKay
                    Mir fehlt auch der Sinn davon, weil es gibt ja 18er Version, da ist es ne Frechheit noch dran rumzuschnippeln!
                    Dies ist halt das Tolle am Deutschen Jugendschutz, dass er eher eine Erwachsenen Bevormundung darstellt. Dies fängt mit Versandverboten von KJ/FSK 18 Titeln an, geht über Indizierungen und hört dann irgendwann bei Beschlagnahmungen von Filmen auf, die anderen Ländern als bedeutende Frühwerke von erfolgreichen Regisseuren angesehen werden.
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                      #11
                      Zitat von Ford Prefect
                      Dies ist halt das Tolle am Deutschen Jugendschutz, dass er eher eine Erwachsenen Bevormundung darstellt. Dies fängt mit Versandverboten von KJ/FSK 18 Titeln an, geht über Indizierungen und hört dann irgendwann bei Beschlagnahmungen von Filmen auf, die anderen Ländern als bedeutende Frühwerke von erfolgreichen Regisseuren angesehen werden.
                      Vorallem aber ruiniert es teilweise Filme vollkommen! Man nehme Soldier mit Kurt Russel, ok der Film mag inhaltlich nicht der Hit schlechthin sein, jedoch hat man es geschafft mit dem ganzen geschnippel daran selbst den geringfügisten Sinn zu entfernen! Den Film in der 16er Version zu sehen ist völlig überflüssig, da teilweise der zusammenhang fehlt. Die 18er ist aber nicht viel besser.

                      Dann sollen die gleich alle Filme verbieten und nicht er ab 18 machen...als ob erwachsene nicht selber wissen was Sie gucken. Und von wegen Jugendschutz (davon ab das man ja ab 18 erwachsen ist und dennoch zensiertes bekommt), man stelle das TV zur normalen Tageszeit an, da läuft soviel schrott und keinen interessierts.
                      my props

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                        #12
                        Ja Indizierung und Beschlagnahmung sind ein endlos langes Diskussionsthema.

                        Allerdings scheint sich das in letzter Zeit etwas gelockert zu haben; bei den Remakes von "Down of the Dead" und "Kettensägenmassaker" sind mir ein paar Szenen aufgefallen, die vor nicht allzu langer Zeit garantiert geschnitten worden wären.

                        Okay das Remake von "Down" ist im Vergleich zum Uncutoriginal immer noch ein Kinderfilm, aber eine Aufweichung der Kriterien ist zu erkennen.

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                          #13
                          Und was ist mit Evil Dead 2? Gibts den uncut zu kaufen auf deutsch?
                          wie lang dauert der 3te Teil ungeschnitten?

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Dr.McKay
                            Vorallem aber ruiniert es teilweise Filme vollkommen! Man nehme Soldier mit Kurt Russel, ok der Film mag inhaltlich nicht der Hit schlechthin sein, jedoch hat man es geschafft mit dem ganzen geschnippel daran selbst den geringfügisten Sinn zu entfernen! Den Film in der 16er Version zu sehen ist völlig überflüssig, da teilweise der zusammenhang fehlt. Die 18er ist aber nicht viel besser.

                            Dann sollen die gleich alle Filme verbieten und nicht er ab 18 machen...als ob erwachsene nicht selber wissen was Sie gucken. Und von wegen Jugendschutz (davon ab das man ja ab 18 erwachsen ist und dennoch zensiertes bekommt), man stelle das TV zur normalen Tageszeit an, da läuft soviel schrott und keinen interessierts.
                            Finde auch das es "Verstümmelungen" sind die die ursprünglichen Sinn vom Film verfälschen. Das finde ich viel schlimmer als schlampige Synchro´s.

                            Im Fernsehen vor allen Dingen. Was die da machen ist wirklich voll Panne. Bei "Starship Troopers" haben die keine Logik beim schneiden gehabt. An einer Stelle wird rausgeschnitten wie der Reporter in der Mitte zerfetzt wird und bei anderen wird gezeigt wie Beine/Arme abgetrennt werden oder Köpfe rollen.

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                              #15
                              seit april 2003 koennen keine filme mehr indiziert werden, wenn sie von der FSK mit dem neu eingefuehrten siegel "keine jugendfreigabe" (nicht mehr das alte "ab 18") versehen sind. praktisch heisst das, dass filme jetzt ungeschnitten im fernsehen laufen koennen. juengstes beispiel. "dawn of the dead-director's cut" laeuft auf PREMIERE ungeschnitten! war schon toll, einen astreinen splatterfilm im deutschen fernsehen zu gucken. "freddy vs jason" laeuft ebenfalls ungeschnitten. ich bin mir sicher, dass frueher beide indiziert worden waeren und nicht im tv haetten laufen koennen. dies heisst aber nicht, dass sie nicht beschlagnahmt werden koennten. fime duerfen weiterhin von uebereifrigen staatsanwaelten vor gericht gezerrt und beschlagnahmt werden. dies ist aber so viel ich weiss noch nicht passiert. heutzutage wuerde "tanz der teufel" wohl auch ueberall erhaeltlich sein.
                              diese doppelbewertung "ab 18" und dann "ab 18-indiziert-besonders jugendgefaehrdend" war sowieso schon immer unsinnig! entweder man ist 18 und darf den film sehen oder nicht. was soll da noch eine extra-stufe? ab 18 bleibt ab 18. harrspalterei nennt man sowar. oder auch amtsduenkel.
                              in england sah ich "braindead" im free tv ungeschnitten! und hier ist er verboten. ein witz!
                              leider koennen filme bei kinoauffuehrungen noch immer indiziert werden von der BPS. so geschehen bei "the punisher", da in kinos, vor allem in multiplexen man sich ohne weiteres in jeden beliebigen kinosaal setzen kann, denn am eingang stehen selten kartenabreisser. daher musste "the punisher" geschnitten im kino laufen, und trotzdem ab 18. wie gesagt, voellig unsinnig.
                              seien wir aber froh, dass wir inzwischen nicht mehr so gegaengelt werden.

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