Hallo zusammen,
Bekanntlich wird bei Juden und Moslems die barbarische Sitte praktiziert, männliche Kinder einer Verstümmelung im Genitalbereich zu unterziehen. Was ich mich gerade so frage: eigentlich müsste das doch den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, und somit strafbar sein? Wenn ich also weiß, dass ein jüdisches oder muslimisches Elternpaar an ihrem männlichen Kind auf deutschem Boden eine Genitalverstümmelung vorgenommen haben, müsste ich das Paar dann nicht wegen Körperverletzung anzeigen können? AFAIK muss bei einer Straftat ja nicht der Geschädigte die Anzeige erstatten?
Bekanntlich wird bei Juden und Moslems die barbarische Sitte praktiziert, männliche Kinder einer Verstümmelung im Genitalbereich zu unterziehen. Was ich mich gerade so frage: eigentlich müsste das doch den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, und somit strafbar sein? Wenn ich also weiß, dass ein jüdisches oder muslimisches Elternpaar an ihrem männlichen Kind auf deutschem Boden eine Genitalverstümmelung vorgenommen haben, müsste ich das Paar dann nicht wegen Körperverletzung anzeigen können? AFAIK muss bei einer Straftat ja nicht der Geschädigte die Anzeige erstatten?
Kommentar