Falsch eingebauter Lüfter - GraKa abgeraucht (eine rechtliche Frage) - SciFi-Forum

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Falsch eingebauter Lüfter - GraKa abgeraucht (eine rechtliche Frage)

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    Falsch eingebauter Lüfter - GraKa abgeraucht (eine rechtliche Frage)

    Moin zusammen:
    Habe folgendes Problem. Ein Computerhändler riet mir, mir einen neuen GraKa Kühler mit Lüfter einbauen zu lassen, da das Lager defekt sei, was auf kurz oder lang den Tod der Karte im Moment des endültigen Versagens des Lüfters bedeuten solle. Da das Teil von der Lautstärke einem benzingetriebenen Rasenmäher nahe kam, habe ich zugestimmt.
    Kaum war ich daheim und habe ein weing gezockt, hat sich das Bild auch schon Verabschiedet. Nach einem Neustart hatte ich dann das gleiche Problem. Ich also wieder zum Händler, welcher feststellte, dass der Kühler nich ganz plan auf dem Graka-Chip saß. Aus Kulanzgründen hat mir der Händler einen Mordslüfter mit Passivkühle grosss wie die GraKa, Heatpipe und nem Ventilator als Lüfter 1:1 ohe Aufpreis getauscht.
    Daheim hatte ich dann aber bei der gleichen Anwendung üble Texturfehler, die ich vorher nicht hatte (bei ALLEN 3D Anwendungen)
    Meine Theorie: durch die kurzzeitige Überhitzung hat sich der Chip überhitzt und hat nen Schlag wegbekommen.
    Nun ist der Händler nicht in der Lage, mir einen Ersatz zu stellen, da es sich um ein etwas älteres Modell handelt.
    Habe ich irgendeinen Anspruch auf Gewährleistung von Seiten des Händlers? - immerhin hätte ich das Problem nicht, wenn ich den Rasenmäher weiter hätte laufen lassen... Gibt es irgendwo eine Gesetzesgrundlage, die ich dem Menschen unter die Nase halten kann, um gleichwertigen Vollersatz zu bekommen?

    Vielen Dank schon einmal...
    Lass Dich nie auf eine Diskussion mit Idioten ein - sie ziehen Dich nur auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer grösseren Erfahrung

    #2
    Also, da es sich nur um einen Texturfehler bei der Dahrstellung 3Dimensionaler Grafiken handelt glaube ich eher weniger..
    Anderseits ist es auch eine art Sachbeschädigung und der Händler muss einen gleichwertigen ersatz leisten (zumal er sicherlich Versichert ist)...

    Wir sind hier Schließlich in Deutschland und hier wurde schohnmal jemand wegen 7 Pfennig verklagt (und der Kläger hat soweit ich weiss gewonnen) o.O

    Jetzt mal im ernst:
    Also wenn eindeutig ER für die Beschädigung verandwortlich ist dann exestiert ein Schadensersatzanspruch...
    Teal´c Öffnet die Kaffeekanne, und trinkt sie in einem Zug leer.
    O´Neil: "Ist das nicht... heiß?"
    Teal´C: "Extrem heiß."

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      #3
      Da diesen neuen Lüftern i.d.R. eine Montageanleitung beiliegt und er scheinbar von dir falsch montiert wurde ist es aus meiner Sicht wohl deine Schuld, dass die Graka kaputt gegangen ist. Hättest du den Lüfter von dem Händler montieren lassen sähe die Sache anders aus, aber so hast du rechtlich wohl keine Chancen (zumal ich für eine veraltete Graka wohl auch nicht vor Gericht ziehen würde, da ist das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu gering).

      Aber davon abgesehen: Wie alt ist denn die Karte bzw wie lange hat/hatte sie denn Garantie? War die schon erloschen, als dir der Verkäufer den "tipp" mit dem neuen Lüfter gab? Wenn ja, würde ich bei dem wohl nix mehr kaufen...denn wenn sie noch Garantie hatte wäre einschicken und neue/reparierte Karte erhalten eindeutig die beste Lösung gewesen.

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        #4
        Zitat von Zefram Beitrag anzeigen
        Hättest du den Lüfter von dem Händler montieren lassen sähe die Sache anders aus[...]
        Der WURDE von Ihm montiert!

        Aber davon abgesehen: Wie alt ist denn die Karte bzw wie lange hat/hatte sie denn Garantie? War die schon erloschen, als dir der Verkäufer den "tipp" mit dem neuen Lüfter gab?

        Keine Garantie mehr - ne Radeon 9800Pro
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          #5
          Kommt wirklich auf dem Händler an, aber der wird seinen Fehler vielleicht nicht zugeben wollen, wenn es seiner war. Wird sich wohl dann schwer beweisen lassen...
          "...To boldly go where no man has gone before."
          ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

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            #6
            Zitat von Zefram Beitrag anzeigen
            Da diesen neuen Lüftern i.d.R. eine Montageanleitung beiliegt und er scheinbar von dir falsch montiert wurde ist es aus meiner Sicht wohl deine Schuld, dass die Graka kaputt gegangen ist. Hättest du den Lüfter von dem Händler montieren lassen sähe die Sache anders aus, aber so hast du rechtlich wohl keine Chancen (zumal ich für eine veraltete Graka wohl auch nicht vor Gericht ziehen würde, da ist das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu gering).

            Aber davon abgesehen: Wie alt ist denn die Karte bzw wie lange hat/hatte sie denn Garantie? War die schon erloschen, als dir der Verkäufer den "tipp" mit dem neuen Lüfter gab? Wenn ja, würde ich bei dem wohl nix mehr kaufen...denn wenn sie noch Garantie hatte wäre einschicken und neue/reparierte Karte erhalten eindeutig die beste Lösung gewesen.
            So wie ich das verstanden habe hat der Händler den Lüfter montiert und wenn dem so ist, ist auch der Händler für die nun defekte Grafikkarte verantwortlich und muss für ersatz sorgen.

            Zitat von Scotty Beitrag anzeigen
            Kommt wirklich auf dem Händler an, aber der wird seinen Fehler vielleicht nicht zugeben wollen, wenn es seiner war. Wird sich wohl dann schwer beweisen lassen...
            Naja, wenn er schon aus Kulanzgründen den Lüfter durch einen neuern noch größeren erstzt gibt er die Schuld ja sozusagen zu.


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              #7
              Zitat von madhorst Beitrag anzeigen
              Der WURDE von Ihm montiert!
              Dann sollte die Sache IMO eindeutig sein. Wurde der ganz neue auch von ihm montiert?

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                #8
                Zitat von Dax Beitrag anzeigen
                Dann sollte die Sache IMO eindeutig sein. Wurde der ganz neue auch von ihm montiert?
                Jap!
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                  #9
                  Zitat von madhorst Beitrag anzeigen
                  Jap!
                  Dann kannst du ja eigentlich nichts falsch gemacht haben. "Ging vorher, geht jetzt nicht mehr, mach' dass es wieder geht" und fertig

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                    #10
                    Ja wenn er es falsch montiert hat ist er der schuldige und muß für ersatz sorgen, ich denke das ist eindeutig.
                    Du kannst ihn ja nochmal darauf hinweisen und evtl bei ebay gucken, wieviel so eine karte da momentan kostet und zumindest diesen Preis von ihm verlangen, das wäre wohl angemessen.
                    Wenn er sich querstellt, hast du es halt nicht grade leicht, aber er wird dich sicher nicht als Kunden verlieren wollen, deswegen sind da durchaus Chancen vorhanden.

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                      #11
                      Eine ergänzende Frage. Ich habe mich mit den Menschen, die mir das Teil implantiert haben in Verbindung gesetzt, und es wurde versprochen, sich darum zu kümmern, und sich mit mir in Verbindung zu setzen.

                      Frage: Wie viel Wartezeit ist tolerabel?

                      Den post im hiesigen Forum habe ich erst eine Woche nach besagtem Ereignis eingebracht - seitdem: Funkstille... Nur auf telefonisches Nachfragen am vorgestrigen Tage hin wurde mir versichert, es werde sich weiter darum gekümmert...
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                        #12
                        So pauschal kann man das nicht sagen. Das ist glaub ich noch nichtmal im Gesetz exakt definiert, aber da ich nicht davon ausgehe, dass du ernsthaft in Erwägung ziehst, mit dem Gesetz zu drohen, lasse ich die Gesetzlage mal außen vor, zumal ich von der eh nicht so die Ahnung habe.
                        Die Aussage "kümmere mich drum" ist mir etwas so schwammig...was genau hat er denn vor? neue Karte bei ebay besorgen? Karte in China bestellen? Irgendwas muss er ja vorhaben, und nach spätestens 2 Wochen würde ich glaube ich etwas ungemütlicher werden.

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                          #13
                          Zitat von Zefram Beitrag anzeigen
                          Die Aussage "kümmere mich drum" ist mir etwas so schwammig...was genau hat er denn vor?
                          Wenn ich DAS mal wüsste. Er sagte sinngemäss "Ich habe momentan auch noch keine Idee, wie wir das regeln können. Aber ich werde mich jetzt dransetzen, und mich selber um eine Lösung bemühen. Sobald ich eine Vorstellung habe, melde ich mich bei Ihnen."

                          Das kann Alles oder NIx heissen. Hauptsache ich bekommen mind. einen gleichwertigen Ersatz...
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                            #14
                            Zur Info: Der Händler und ich haben uns darauf geeinigt, dass er mir eine höherwertige Karte als Ersatz stellt, wobei der Wert meine alten Karte (ca. EUR 100) als "Anzahlung" gewertet werden wird.. Vielen Dank Euch für die posts!
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                              #15
                              Zitat von madhorst Beitrag anzeigen
                              Zur Info: Der Händler und ich haben uns darauf geeinigt, dass er mir eine höherwertige Karte als Ersatz stellt, wobei der Wert meine alten Karte (ca. EUR 100) als "Anzahlung" gewertet werden wird.. Vielen Dank Euch für die posts!
                              Keine Ursache.
                              Nur eins noch: Wenn was kaputt geht und der Richter verurteilt den Schuldigen dazu, den Schaden zu zahlen, dann darfst du vom Urteilsbeschluss an 30 Jahre, den Schuldigen daran zu erinnern. Ganz genau weiß ich aber das auch nicht genau. Wenn falsch, bitte korrigieren. Danke.
                              Wo ist der Feind?
                              PS:Bin froh, seit 4 Jahren hier zu sein.

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